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   VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01.Me   

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https://dejure.org/2003,29174
VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01.Me (https://dejure.org/2003,29174)
VG Meiningen, Entscheidung vom 02.07.2003 - 6 D 60005/01.Me (https://dejure.org/2003,29174)
VG Meiningen, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 6 D 60005/01.Me (https://dejure.org/2003,29174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürDG § 46 Abs 1; ThürDG § 82 Abs 6; BDO § 76; BDO § 64; BDO § 4
    Disziplinarrecht der Landesbeamten; förmliches Disziplinarverfahren; einheitliches Dienstvergehen; Teilvorwurf; kein Teilfreispruch; (Gesamt-)Einstellung; Strafvollzug; Justizbedienstete; Gefangener; notwendige Zurückhaltung; persönliche Beziehung; Dienst- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweis eines Dienstvergehens; Aufbau einer persönlichen Beziehung einer Justizvollzugsbediensteten zu einem ehemaligen Strafgefangenen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89

    Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr

    Auszug aus VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01
    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein umfassendes Grundrecht; deshalb ist es nicht gerechtfertigt, bestimmte Verhaltensweisen, sofern sie sich ihrerseits im Rahmen der Rechtsordnung halten, vom Grundrechtsschutz auszunehmen (BVerwG, B. v. 08.11.1990, 1 WB 86/89, BVerwGE 86, 349-355).

    Dabei gilt, je stärker durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen sind auch im außerdienstlichen Bereich hinzunehmen oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Beamten wirkt, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigungen dienstlicher Belange zu stellen (vgl. auch BVerwG, B. v. 08.11.1990, 1 WB 86/89 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 104.97

    Postzustellbeamter; Weigerung der Zustellung von Postwurfsendungen der

    Auszug aus VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01
    mit den Mitteln des Beamtenrechts dienstintern zu bewältigen (vgl. auch BVerwG, U. v. 29.06.1999, 1 D 104/97, BVerwGE 113, 361, 367).
  • BDiszG, 10.03.1999 - VII BK 2/99
    Auszug aus VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01
    Eine Sachentscheidung durch die Kammer ist deshalb nach § 4 Abs. 1 BDO nicht mehr zulässig (so die ständige Rechtsprechung aller Kammern des Bundesdisziplinargerichts, vgl. nur B. v. 10.03.1999, VII BK 2/99, m. w. N., Juris).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01
    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, wonach eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfasst (BVerfG, U. v. 07.07.1992, 2 BvR 1631/90, BVerfGE 87, 48 ff. m. w. N. zur Rechtsprechung).
  • VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60010/99

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Übergangsregelung;

    Auszug aus VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01
    Die Bundesdisziplinarordnung gilt deshalb für die Disziplinarverfahren als Landesrecht fort, auf die wegen der Übergangsregelung des § 82 ThürDG das Thüringer Disziplinargesetz noch nicht anzuwenden ist (vgl. VG Meiningen, U. v. 07.05.2003, 6 D 60010/99. Me).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2017 - 5 LA 193/16

    Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Das Verwaltungsgericht hat jedoch zutreffend angenommen, dass dies hinsichtlich des den Justizvollzugsbeamten zulässigerweise abverlangten generellen Zurückhaltungsgebotes nur solange gilt, als nicht erkennbare Anhaltspunkte für eine auch nach der Haftentlassung bestehende "Verstrickung" des ehemaligen Strafgefangenen in das kriminelle Milieu vorliegen (vgl. ebenso OVG Rh.-Pf., Urteil vom 11.1.2010 - 3 A 11186/09.OVG -, juris Rn 30; vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 2.7.2003 - 6 D 60005/01.Me -, juris Rn 29).
  • VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zu den Voraussetzungen unter denen eine

    Auszunehmen von der Geltung des älteren Rechts sind allerdings die gerichtsorganisatorischen Bestimmungen; diesen sind die aktuellen Regelungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu: Urteile der Kammer v. 07.05.2003 - 6 D 60010/99.Me und v. 02.07.2003 - 6 D 60005/01.Me - ThürOVG U. v. 29.09.2005 - 8 DO 330/02 -, zitiert nach Juris; BVerwG, U. v. 20.02.2002 - 1 D 19.01 -, zitiert nach Juris, [zum BDG]).
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